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Die Nutzung von E-Bikes in der Schweiz erfreut sich wachsender Beliebtheit. Damit du sicher und regelkonform unterwegs bist, haben wir die wichtigsten Vorschriften für dich zusammengefasst. Besonders wichtig: Ab Juli 2025 treten einige neue Regelungen in Kraft, die wir in diesem Artikel ebenfalls erläutern.
E-Bike-Kategorien und Klassifizierung
In der Schweiz werden E-Bikes (auch Elektrovelos genannt) in verschiedene Kategorien eingeteilt:
- Langsamfahrende E-Bikes (bis 25 km/h): Gelten als leichte Motorfahrräder. Ab Juli 2025 dürfen diese ein Gesamtgewicht von bis zu 250 kg haben (bisher 200 kg).
- Schnellfahrende E-Bikes (bis 45 km/h): Werden als Motorfahrräder klassifiziert und unterliegen strengeren Vorschriften.
- Schwere Elektro-Motorfahrräder: Neue Kategorie ab Juli 2025, speziell für Lastenräder mit Tretunterstützung bis 25 km/h und einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 450 kg.
Führerschein und Altersbeschränkungen
Je nach E-Bike-Typ gelten unterschiedliche Anforderungen:
- Langsamfahrende E-Bikes: Kein Führerschein erforderlich. Mindestalter: 14 Jahre.
- Schnellfahrende E-Bikes: Führerausweis der Kategorie M (Mofa) erforderlich. Mindestalter: 14 Jahre.
Verkehrsregeln und Radwegnutzung
Für E-Bikes gelten grundsätzlich die gleichen Verkehrsregeln wie für normale Fahrräder, mit einigen wichtigen Unterschieden:
- Radwegbenutzungspflicht: Alle E-Bikes müssen vorhandene Radwege benutzen. Neu ab Juli 2025: Lokale Behörden können für schnelle E-Bikes und schwere Lastenvelos diese Pflicht aufheben.
- Verkehrssignale: Das Symbol "Fahrrad" gilt für herkömmliche Velos und langsame E-Bikes bis 25 km/h. Das Symbol "Motorfahrrad" gilt für schnelle E-Bikes bis 45 km/h und die neue Kategorie der schweren Elektro-Motorfahrräder.
Pflichtausrüstung und Sicherheitsvorschriften
Für einen sicheren Betrieb deines E-Bikes sind folgende Ausrüstungselemente vorgeschrieben:
- Beleuchtung: Alle E-Bikes müssen mit Licht ausgestattet sein. Seit April 2022 gilt: Das Licht muss auch tagsüber eingeschaltet sein (Tagfahrlichtpflicht). Bei Nichtbeachtung droht eine Busse von 20 Franken.
- Helmpflicht: Für langsamfahrende E-Bikes (bis 25 km/h) besteht keine Helmpflicht, wird aber empfohlen. Für schnellfahrende E-Bikes (bis 45 km/h) ist das Tragen eines Helms obligatorisch.
- Versicherungskennzeichen: Schnellfahrende E-Bikes benötigen ein gültiges Versicherungskennzeichen (Vignette).
Kindertransport auf E-Bikes
Der Transport von Kindern auf E-Bikes ist unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt:
- Bis 30. Juni 2025: Auf Lastenrädern dürfen maximal zwei Kinder transportiert werden.
- Ab 1. Juli 2025: Auf entsprechend ausgestatteten Cargo-Bikes dürfen bis zu vier Kinder transportiert werden, vorausgesetzt, das Fahrzeug verfügt über geschützte Kindersitzplätze.
Neue Regelungen ab Juli 2025
Der Bundesrat hat am 13. Dezember 2024 neue Regelungen verabschiedet, die ab dem 1. Juli 2025 in Kraft treten. Die wichtigsten Änderungen:
- Neue Kategorie "Schwere Elektro-Motorfahrräder" mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 450 kg, speziell für Cargo-Bikes.
- Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichts für leichte Motorfahrräder von 200 kg auf 250 kg.
- Erweiterter Kindertransport: Bis zu vier Kinder auf entsprechend ausgestatteten Lastenrädern (bisher maximal zwei).
- Flexiblere Radwegnutzung: Lokale Behörden können für schnelle E-Bikes und schwere Lastenvelos die Radwegbenutzungspflicht aufheben.
- Spezielle Parkfelder für Lastenräder und Velos mit Anhänger können eingerichtet werden.
Diese Anpassungen tragen der wachsenden Bedeutung von E-Bikes im Schweizer Verkehr Rechnung und sollen das Velofahren sicherer und komfortabler machen.
Moderne E-Bikes wie die Himiway A7 Pro Modelle sind bereits für diese neuen Anforderungen gerüstet und bieten mit ihrer robusten Bauweise, leistungsstarken Motoren und hochwertigen Komponenten optimale Voraussetzungen für sicheres und regelkonformes Fahren in der Schweiz.
Denke daran, dass die Einhaltung dieser Vorschriften nicht nur rechtlich wichtig ist, sondern auch zu deiner eigenen Sicherheit und der aller Verkehrsteilnehmer beiträgt.